1. Der Auftraggeber ist zugleich der Rechnungsempfänger, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. In diesem Fall werden der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger auf dem Arbeitsnachweis gesondert vermerkt. Der Auftraggeber (nachfolgend "AG" genannt) bestätigt die Durchführung der Arbeiten und deren Abnahme durch seine Unterschrift auf dem Arbeitsnachweis. Darüber hinaus verpflichtet sich der AG, dem Mitarbeiter der Firma RohrKönig Stuttgart Wasser und Strom auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen oder zu beschaffen.
2. Wir haften nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Haftungstatbestände (insbesondere bei Verzögerungen, Vertragsverletzungen, Unmöglichkeit, Unvermögen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Haftung). Haftungsausschlüsse: Wir übernehmen - sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt - keine Verantwortung für alle direkten und indirekten Schäden, die durch Folgendes entstehen:
a) Arbeiten an defekten, verrotteten (z. B. rissigen, brüchigen) oder nicht ordnungsgemäß installierten Anlagen;
b) Arbeiten an Anlagen, die - entgegen den Anforderungen in Punkt 3 - in bestimmten Teilbereichen unzugänglich sind und/oder während der Arbeiten genutzt werden;
c) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besonderen Gefahren unter den Voraussetzungen von Punkt 4;
d) Austritt von Inhaltsstoffen der Anlage;
e) Spiralen, Schläuche und andere Werkzeuge, die aufgrund von Umständen in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen, die nicht von unseren Mitarbeitern zu verantworten sind (z. B. vorhandener Muffenversatz, vorhandener Rohrbruch usw.);
f) Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45 Grad;
g) Arbeiten an Bögen mit mehr als 67 Grad;
Beschädigte oder undichte Rohrleitungen müssen vom AG oder vom Risikoträger/Besitzer des Objekts seiner Wohngebäudeversicherung und/oder Hausratversicherung gemeldet werden. Die daraus entstehenden Schäden sind nicht der Firma RohrKönig Stuttgart zuzurechnen. Darüber hinaus übernimmt die Firma RohrKönig Stuttgart keine Haftung für mögliche Schäden am Gebäude oder am Inhalt/Mobiliar bei unerlaubtem Wasseraustritt aus den Rohrleitungen.
3. Der AG hat unseren Mitarbeitern unverzüglich vor Arbeitsbeginn alle besonderen Erschwernisse oder Erleichterungen mitzuteilen, die ihm bekannt sind oder bekannt sein sollten, z.B. das Vorhandense
4. Vor Ausführung unserer Arbeiten hat der AG den Mitarbeiter über alle gefährlichen Stoffe und Gase, die in der Anlage enthalten sind, schriftlich zu informieren. Als gefährlich gelten solche Stoffe und Gase, die den Mitarbeitern in irgendeiner Weise schädigen, Explosionsgefahr oder eine Haftung bei Ableitung in das Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. Laugen, Säuren, Gifte, chemische Rohrreinigungsmittel. Der AG ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet kostenlos entsprechende Reinigungs- sowie Desinfektionsmittel und für den Fall, dass in irgendeiner Hinsicht besondere Gefahren zu erwarten sind, auch einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die gleichen Verpflichtungen des AG gelten auch für den Fall, dass unsere Mitarbeiter gefährliche Stoffe und/oder besondere Gefahren wahrnehmen oder vermuten und ihn entsprechend informieren. Soweit gefährliche Stoffe der Vorbezeichneten Arten nicht angegeben und nicht aufgenommen werden, und insoweit bei besonderen Gefahren kein Sicherheitsbeauftragter gestellt wird, stellt der Auftraggeber uns von jeglicher Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Arbeiten frei, es sei denn, dass solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Mitarbeiter herbeigeführt wurden. Eine Freistellung wird auch in dem Fall vereinbart, dass unsere Mitarbeiter wegen der Angabe gefährlicher Stoffe die Durchführung von Arbeiten ablehnen, der AG aber trotzdem darauf besteht.
5. Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunkts, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrags allein unseren Mitarbeitern, die hierbei vor allem die Gebote der Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten haben.
6. Unsere Arbeiten sind Gegenstand eines Dienstvertrags. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Wir weisen darauf hin, dass in Abwasserrohren vor Arbeitsbeginn zu viele nicht kalkulierbare, erkennbare Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können.
7. Die Auftragsausführung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Genau Uhrzeiten können auf Grund der Arbeiten und der Verkehrslage nicht vereinbart werden. Es handelt sich bei den vereinbarten Zeiten um circa-Angaben.
8) Nebenabreden mit Service-Monteuren oder sonstigen Außendienstmitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
9) Wegen der ständigen Benutzung oder Benutzungsmöglichkeit der Anlagen bestehen ständig Störungsgefahren durch missbräuchliche Nutzung. Deshalb sind alle Reklamationen schon im Interesse einer zügigen Bearbeitung und ggf. Störungsbeseitigung zweckmäßigerweise unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
10) Bei den von uns aufgeführten Preisen handelt es sich um Brutto Festpreise inkl. MwSt.
a) Für An-und Abfahrt (der Zone 1, 17km Radius um den Firmensitz) wird eine Pauschale von 52,80,-€ inkl. MwSt. berechnet. Über 17 km bitte Anfragen
b) Für Zusatz- und/oder Reparaturarbeiten, die im Zusammenhang mit der Rohrreinigung stehen, gilt der reguläre Stundensatz der RohrKönig Stuttgart in Höhe von 62,28 € inkl. MwSt. pro volle Stunde. Der Mindestabrechnungszeitraum für den anfallenden Stundenlohn bei Zusatz- oder Reparaturarbeiten beträgt immer eine volle halbe Stunde;
c) Die Rechnung ist sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Anschlussarbeiten und/oder weiterführende Arbeiten sind nicht in Abzug zu bringen oder berichtigen den AG nicht vom Zurückhalten der Zahlungen von bereits gestellten Rechnungen der Firma RohrKönig Stuttgart.
Soweit es sich um eine Streitigkeit zwischen zwei Kaufleuten aus dem Vertrag handelt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart. Sollte es sich um ein Verbrauchergeschäft handeln, bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Wohnsitz des Verbraucher